Für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Vernichtung von Dokumenten ist es wichtig, Aktenvernichter zu verwenden, die Dokumente in sehr kleine Partikel schneiden, um eine Wiederherstellung zu verhindern. Die DSGVO fordert, dass personenbezogene Daten sicher und unwiederbringlich vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Aktenvernichter, die für die DSGVO geeignet sind, sollten mindestens der Sicherheitsstufe P-4 nach DIN 66399 entsprechen.
Sicherheitsstufen von Aktenvernichtern für verschiedene Branchen
Die Auswahl der Sicherheitsstufe von Aktenvernichtern basiert auf den Anforderungen der jeweiligen Branche und der Art der zu vernichtenden Dokumente.Branchen und ihre empfohlenen Sicherheitsstufen
- Allgemeine Büros und Bildungseinrichtungen: P-2 bis P-3
- Unternehmen und Finanzsektor: P-3 bis P-4
- Gesundheitswesen: P-4 bis P-5
- Rechtsanwälte und Notare: P-4
- Behörden und Regierungseinrichtungen: P-4 bis P-6
- Militär und Verteidigungsindustrie: P-6 bis P-7
- Forschungseinrichtungen: P-4 bis P-5
Die Sicherheitsstufen sind gemäß der DIN-Norm 66399 festgelegt, die von P-1 (geringste Sicherheit) bis P-7 (höchste Sicherheit) reicht.
Auto Amazon Links: Keine Produkte gefunden.